Anforderungen an ein Arbeitszimmer
10.01.2012
Ich habe Meinungsverschiedenheiten mit meinem Finanzamt, das das deklarierte Arbeitszimmer in meinem Einfamilienhaus nicht anerkennen will. Welche Anforderungen stellen die Gerichte an ein Arbeitszimmer?
Bisher wird ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nur anerkannt, wenn es im Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung steht, büromäßig ausgestattet und baulich vom übrigen Wohnbereich getrennt ist. Es muss zudem laut Bundesfinanzministerium nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt werden. Daher versagt die Finanzverwaltung den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige das Arbeitszimmer in einem nicht unerheblichen Umfang privat mitbenutzt.
Allerdings lässt das Finanzgericht Köln auch bei erheblicher Privatnutzung die Kosten des Arbeitszimmers anteilig zum Abzug zu. Geklagt hatte ein Unternehmer, der eine durch ein Regal abgetrennte Ecke des Wohnzimmers als – büromäßig ausgestattete – „Arbeitsecke“ nutzte.
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln sind die Kosten in einen privaten und beruflichen Anteil aufzuteilen, wobei die berufliche Quote abzugsfähig ist (Az. 10 K 4126 / 09). Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Die endgültige Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (Az. X R 32 / 11) steht noch aus.
Bei Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ist der Abzug der Kosten nur möglich, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist. Gewährt wird ein beschränkter Abzug bis 1.250 Euro.



Mitglieder und solche, die es hoffenlich bald werden möchten.
