Wenn Mieter zuhause arbeiten
19.12.2011
Ich habe momentan einen Disput mit zweien meiner Mieter. Der eine möchte gerne ein Home-Office einrichten, die andere will sich als Tagesmutter engagieren. Ich bin der Auffassung, dass ich beides nicht tolerieren muss – zumal im Mietvertag die Klausel steht: „Der Mieter darf die Mieträume zu anderen als Wohnzwecken nur mit Zustimmung des Vermieters benutzen.“ Wie sehen Sie den Fall?
Bei der beruflichen Nutzung von Wohnraum hat der Vermieter meist ein Wörtchen mitzureden. Denn einerseits kann er für Büroraum üblicherweise mehr an Miete verlangen als für Wohnraum, andererseits kann die gewerbliche Tätigkeit auch andere Hausbewohner empfindlich stören, etwa wenn ständig Kunden vorbeikommen.
Es gilt der Grundsatz: Solange es sich um geringfügige Tätigkeiten handelt, niemand dadurch gestört und die Wohnung dadurch nicht erheblicher abgenutzt wird, vereinbart sich eine teilgewerbliche Nutzung von Wohnraum mit dem vertraglichen Wohnungszweck (Landgericht Frankfurt/Main, Az. 2/17 S 42/95 ).
Nicht hinnehmen müssen Sie, wenn sich, betreffend das Home-Office, das gesamte Berufsleben des Mieters mehr oder weniger in der Wohnung abspielt, wenn draußen auch noch ein Firmenschild hängt und wenn Kunden oder Geschäftspartner häufig zu Besuch kommen.
Im Fall der Tagesmutter kommt es vor allem auf die Zahl der Kinder sowie die Wohnungsgröße an. Ein Pflegekind wird von Gerichten toleriert, fünf Pflegekinder waren aber dem Landgericht Berlin zu viel (Az. 61 S 56/92). Übrigens: Ganz eindeutig sind die Urteile beim ältesten Gewerbe der Welt: Prostitution muss kein Vermieter dulden oder gar erlauben (OLG Frankfurt/Main, Az. 20 W 59/03).



Mitglieder und solche, die es hoffenlich bald werden möchten.
