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Keine Grundsteuer fürs Hausboot

17.01.2012

Entscheidende Gebäudeeigenschaften fehlen

Wer Steuern sparen will, sollte sich ein Hausboot zulegen. Denn eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist bewertungsrechtlich kein Gebäude, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) klar. Entsprechend werde hierfür auch keine Grundsteuer fällig. Der Streitfall betraf ein Event- und Konferenzzentrum, das auf einem Kanal im Gebiet des Hamburger Hafens liegt und aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau besteht. Nach Auffassung des Finanzamts waren neben dem Pfahlbau auch die Schwimmkörper als Gebäude zu behandeln und hierfür ein Einheitswert festzustellen. Der BFH hat – ebenso wie zuvor schon das Finanzgericht – die Gebäudeeigenschaft der Schwimmkörper verneint. Bewertungsrechtlich liege ein Gebäude nämlich nur dann vor, wenn es mit dem Boden fest verbunden und standfest ist. (BFH, Az. II R 27/10) (haufe)

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