Gebotene Neutralität missachtet
19.01.2012
Verwaltung bezeichnete Eigentümer als Querulanten
Ein Wohnungseigentümer wendete sich mit einer Anfechtungsklage gegen die Wiederbestellung des Verwalters. Hintergrund: Ein Mitarbeiter der Verwaltung hatte ihn als Querulanten bezeichnet und anderen Eigentümern zur Distanzierung geraten. Zuvor hatte der klagende Eigentümer mehrere Gerichtsverfahren angestrengt und diverse Eingaben an die Verwaltung gerichtet, was dort zusätzlichen Aufwand verursacht hatte.
Das Amtsgericht Tostedt gab der Klage statt. Die Wiederbestellung entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Es lägen für den klagenden Eigentümer Anhaltspunkte vor, dass der Verwalter ihm nicht mit der gebotenen Neutralität begegnen würde. Dieser müsse die Interessen aller Eigentümer gleichermaßen vertreten, sei es untereinander oder im Verhältnis zu Dritten. (AG Tostedt, Az. 5 C 119/10) (haufe)



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