Pflichten eingeschränkt
27.01.2012
Stellplatz und Winterdienst
Im Winter müssen sich Vermieter von Stellplätzen vor allem fragen, in welchem Umfang sie bei Eis und Schnee streupflichtig sind. Doch dabei schert die Justiz in Sachen Verkehrssicherung nicht alle Betroffenen über einen Kamm. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass bei einem sehr kleinen und relativ wenig besuchten Stellplatz die Räumpflicht nur sehr eingeschränkt gelten kann. Darauf müsse sich ein Nutzer gedanklich einstellen und sich entsprechend verhalten. (OLG Düsseldorf, Az. I-24 U 161/07) (lbs)



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