Hier setzt die Bundesregierung ihre wohnungspolitischen Schwerpunkte
„Das Mietrecht soll seinen sozialen Charakter bewahren“
Aktuelle Änderungen im Steuerrecht: Nur wenig wird tatsächlich einfacher
Noch immer viele Fragezeichen über geplanter Mietrechtsreform
Gibt es noch einen sicheren Ort für unsere Ersparnisse?
SPD will Gutverdiener und Vermögende stärker belasten
Endlich wieder stabiler Trend zu höheren Mieten
Trinkwasserverordnung: Was auf private Vermieter zukommt
Streit um die Nebenkosten: So wehren Sie sich richtig
Bundesregierung stellt die Weichen für ihre „Energiewende“
Die Bundeskanzlerin verspricht Eigentümern ihre Unterstützung
Beim Zensus 2011 sind alle Immobilieneigentümer gefragt
Die wichtigsten fünf Fragen und Antworten rund um den Zensus 2011:
Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder überwachen die Durchführung des Zensus 2011, damit keine Daten an Dritte gelangen. Trotzdem ist es gut zu wissen, was gefragt werden darf und was tabu ist.
Nicht erlaubt:
- Fragen nach den persönlichen Einkommensverhältnissen, dem Vermögen oder nach Unterstützungsleistungen sind tabu.
- Es dürfen keine Wohnungsbegehungen durchgeführt werden. Keiner muss den Interviewer in die Wohnung lassen. Die Befragung kann sehr wohl auch im Flur stattfinden.
- Eine Befragung von Familienmitgliedern, die nicht zum Haushalt gehören, ist nicht erlaubt.
- Erkundigungen in der Nachbarschaft im Rahmen der Haushaltsbefragung sind ebenfalls nicht zulässig.
Freiwillig:
- Die Antwort auf die Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltsbefragung ist freiwillig.
Erlaubt:
- Sind minderjährige Kinder und volljährige Haushaltsmitglieder vorhanden, die selbst keine Auskunft geben können, darf stellvertretend auch ein anderes, auskunftspflichtiges Haushaltsmitglied antworten.
- Fallen bei der Gebäude- und Wohnungszählung Eigentümer oder Verwalter aus, dürfen Bewohner zu den Gebäudemerkmalen befragt werden.



Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer (CSU), setzt bei der Sanierung des Gebäudebestands auf Fördern und Fordern. Dabei verspricht er privaten Eigentümern in seinem Gastbeitrag für unser Magazin, mit Augenmaß zwischen dem klimapolitisch Notwendigen und dem wirtschaftlich Möglichen abzuwägen.
Im Laufe des Jahres soll endlich die lang ersehnte Reform des Mietrechts umgesetzt werden. Haus & Grund sprach im Vorfeld mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), deren Ressort für den aktuellen Entwurf verantwortlich ist. Das Mietrecht sei auch eine wichtige „Stellschraube“ bei der angestrebten Energiewende, sagt sie.
Wenn der Fiskus wieder mal am Gesetzestext bastelt, heißt das für uns Steuerzahler meist wenig Gutes. So bringt das Jahr 2012 zwar im Detail die eine oder andere steuerliche Vereinfachung mit sich – zumindest für Familien und Erwerbstätige. Für private Eigentümer und Vermieter ändert sich jedoch nur wenig.














Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordert der
Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung
und die sie tragenden Parteien auf, zügig die immobilienpolitischen
Vorhaben umzusetzen, die im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober letzten
Jahres vereinbart wurden. Hier wesentliche Auszüge der Resolution im
Wortlaut:
Mitglieder und solche, die es hoffenlich bald werden möchten.
