Bundesregierung stellt die Weichen für ihre „Energiewende“
Wegen des beschleunigten Atomausstiegs hat die Regierung ihr gesamtes Energiekonzept nochmals überdacht. Um im Gebäudebestand spürbar voranzukommen, will sie zielgerichtete Anreize für private Immobilieneigentümer setzen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund warnt aber vor Verschärfungen an anderer Stelle.
Von Martin H. Müller
Das politische Gebot der Stunde lautet: Energie sparen. Dazu will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch die energetische Sanierung des Bestands – in Gebäuden hierzulande werden 40 Prozent der gesamten Energie verbraucht – spürbar vorantreiben. Die Mittel für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm sollen laut Kabinettsbeschluss auf 1,5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden, sagte Merkel in einer aktuellen Regierungserklärung im Bundestag.
Steuerabschreibung für Gebäudesanierung
Hinzu kommen sollen Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung der Sanierungskosten. Pro Jahr können dann laut der bisherigen Planung bis zu zehn Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Bundeskanzlerin Merkel bezifferte das Gesamtvolumen dieser Maßnahme auf weitere 1,5 Milliarden Euro. Hiermit sollen Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden, gefördert werden. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird.
Die Abschreibungsmöglichkeit soll ab dem nächsten Jahr gelten – jedoch nur für den Fall, dass Eigentümer ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.
„Die Gesetzesentwürfe sind prinzipiell geeignet, die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands voranzubringen. Zusammen mit den vorgesehenen Änderungen des Mietrechts schafft die Regierungskoalition Anreize für Hauseigentümer, verstärkt zu investieren Allerdings muss an einigen wesentlichen Stellen nachgebessert werden“, kommentierte Dr. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland.
Er begrüßte die Vorschläge zur steuerlichen Förderung energetischer Modernisierungen. Kornemann gab jedoch zu bedenken, dass dieser Anreiz ins Leere laufe, sollten die energetischen Anforderungen an bestehende Gebäude weiter verschärft werden. Nochmals ausgeweitete energetische Anforderungen an den Wohnungsbestand seien selbst mit den vorgesehenen Fördermitteln nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen.
Möglichkeit sollte für alle Eigentümer gelten
Kornemann ergänzte, dass mit 60 Prozent des privaten Wohnungsbestands seit Jahren keine Gewinne erzielt werden. Es wäre daher konsequent, dass Aufwendungen für eine energetische Modernisierung mit sämtlichen Einkünften verrechnet werden könnten, statt – wie geplant – ausschließlich mit Miet- und Pachteinnahmen.
Das Gesetz zur Steuerabschreibung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Wir werden Sie selbstverständlich über den Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden halten.




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