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Die wichtigsten fünf Fragen und Antworten rund um den Zensus 2011:

  • Wer wird befragt?
    Die Gebäude- und Wohnungszählung ist eine Vollerhebung. Das heißt: Alle 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer werden befragt. Die Haushaltsbefragung ist dagegen nur eine Stichprobenerhebung. Zehn Prozent der Bevölkerung werden nach dem „geschichteten Zufallsprinzip“ ausgewählt. Demnach haben Anschriften in Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern und Bewohner größerer Gebäude eine höhere Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden.
  • Wie wird die Befragung durchgeführt?
    Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Eigentümer einen Fragebogen zugeschickt. Sie müssen ihn per Post oder online ausgefüllt zurückschicken.
    Wer für die Haushaltsbefragung ausgewählt wird, bekommt den Besuch eines Erhebungsbeauftragten einige Wochen vor dem Interview per Postkarte angekündigt. Im Normalfall finden die Interviews mündlich vor Ort statt. Alternativ kann auch hier der Fragebogen selbst ausgefüllt und per Post zurückgeschickt oder online übermittelt werden.
  • Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
    Jeder, der zur Auskunft aufgefordert wird, ist gesetzlich verpflichtet, den Bogen auch auszufüllen. Wer sich weigert, dem können Zwangsgelder bis zu 5.000 Euro drohen.
  • Wann findet die Befragung statt?
    Der 9. Mai 2011 ist Zensusstichtag. Da aus organisatorischen Gründen nicht alle Befragungen an einem Tag durchgeführt werden können, treffen manche Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung schon vor dem Stichtag ein. Genauso werden manche Interviewer erst Ende Mai zur Haushaltsbefragung vor der Tür stehen. Alle Antworten beziehen sich aber stets auf den 9. Mai 2011.
  • Wann gibt es die Ergebnisse?
    Die Datenflut muss zunächst gesichtet und ausgewertet werden. Mit ersten Ergebnissen ist ab November 2012 zu rechnen.

 

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