Es kommt Bewegung in die Grundsteuer-Debatte
Die derzeitigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer widersprechen dem Grundgesetz. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgestellt und vom Gesetzgeber Abhilfe gefordert. Derweil haben sich die südlichen Bundesländer auf einen aufkommensneutralen Reformvorschlag geeinigt, der nun diskutiert wird.
Die derzeitigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer widersprechen dem Grundgesetz. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgestellt und vom Gesetzgeber Abhilfe gefordert. Derweil haben sich die südlichen Bundesländer auf einen aufkommensneutralen Reformvorschlag geeinigt, der nun diskutiert wird.
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben gemeinsam ein Eckpunkte-Papier für die Neuberechnung der Grundsteuer vorgelegt. Vorgeschlagen wird eine einfache, aufkommensneutrale und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage. Demnach sollen die Einheitswerte abgelöst werden durch eine flächenabhängige Bemessungsgrundlage: Die Grundstücksfläche wird mit einer so genannten Äquivalenzzahl multipliziert. Bei bebauten Grundstücken soll die Gebäudefläche zusätzlich in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden.
Nach dem Modellentwurf sollen die Kommunen künftig ohne die Beteiligung der Finanzämter die Grundsteuer berechnen und festsetzen können. Das bislang zweistufige Verfahren (Einheitswertermittlung durch das Finanzamt, Grundsteuerbescheid von der Kommune) entfiele damit. Insgesamt soll der Vorschlag bei gleichbleibenden Hebesätzen aufkommensneutral sein, die Belastung für Immobilien unter dem Strich sogar sinken, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und unbebaute Grundstücke in den neuen Ländern dagegen ansteigen.
Inwieweit die Länder sich jetzt auf einen einheitlichen Vorschlag einigen, bleibt abzuwarten. Denn ein unter Federführung des Finanzministeriums Bremen erarbeiteter Vorschlag sieht eine verkehrswertbezogene Bemessungsgrundlage vor. Danach sollen die bundesweit 35 Millionen Grundstücke und Immobilien realitätsgerecht bewertet und dann jährlich fortgeschrieben werden.
So oder so: Ein deutlicher Fingerzeig an die Politik, das Thema Grundsteuer nach jahrelangem Zögern nun endlich beherzt anzupacken, kam vor wenigen Wochen vom Bundesfinanzhof. Der nämlich hat erklärt, dass er die derzeitige Form der Berechnung der Grundsteuer zumindest seit dem Jahr 2007 für verfassungswidrig hält. Denn sie beruhe zum einen auf völlig veralteten Wertverhältnissen und berücksichtige zum anderen nicht die Alterswertminderung von Gebäuden. Beides führe längst zu „verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten“. hag/ley



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