„Keine neuen Belastungen für private Immobilieneigentümer!“
Das Thema Grundsteuerreform bewegt die Gemüter der Eigentümer im Land. Nun lud der Zentralverband
Haus & Grund in Berlin zu einer Podiumsdiskussion zum Thema ein. Hochrangige Parteivertreter aus Bund und Ländern stellten sich den kritischen Fragen rund um die zur Zeit viel diskutierten Erhebungsmodelle.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Rund 35 Millionen Grundstücke werden dazu herangezogen, etwa 11 Milliarden Euro betragen die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus dieser Steuer. Doch es besteht Reformbedarf: Der Bundesfinanzhof hatte die Vorgehensweise bei der Berechnung der Grundsteuer bemängelt. Über die Folgen der anstehenden Reform diskutierte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund jetzt mit mehreren hundert Gästen im Rahmen einer Podiumsveranstaltung in Berlin.
„Auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen bei der Berechnung der Grundsteuer zwischen Ost und West noch riesige Diskrepanzen. Wenn die Politik nicht jetzt von sich aus tätig wird, dann wird sie das Bundesverfassungsgericht über kurz oder lang dazu auffordern“, mahnte Haus & Grund Präsident Dr. Rolf Korne-mann. Volker Wissing (FDP), Vorsitzender des Bundestagsfinanzausschusses, sah in erster Linie die Länder und die Kommunen in der Pflicht. „Die Frage der Grundsteuer betrifft in erster Linie die kommunale Familie. Der Bund sollte hier nicht als Schiedsrichter in Erscheinung treten.“
Einige Länder haben bereits konkrete Vorschläge für neue Berechnungsmodelle vorgestellt, nach denen die Grundsteuer künftig erhoben werden soll. „Grundlage unseres Modells sind die Grundstücksfläche sowie die Art der Bebauung. Damit würde die Grundsteuer einfach, nachvollziehbar und transparent gestaltet. Aufwendige Wertgutachten wären überflüssig“, warb Georg Fahrenschon (CSU), bayerischer Finanzminister, für den Ansatz der Südländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.
Im Gegensatz hierzu sollte nach dem Nordländermodell der Verkehrswert einer Immobilie die Grundlage der Grundsteuerbemessung sein. Dafür setzte sich auf dem Podium Karoline Linnert (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzsenatorin aus Bremen, ein: „Modelle, die sich nicht am Verkehrswert orientieren, werden nicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen.“ Zudem lägen für die Wertermittlung von Immobilien bereits zahlreiche Daten vor, die im Rahmen von Erbschaftsteuerfällen ermittelt wurden – was den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren würde.
Die Vertreter der Länder auf dem Podium stimmten darin überein, möglichst schnell eine gemeinsame Lösung für die Grundsteuerreform zu erarbeiten. In den kommenden Monaten rechnen die Länder die zwei konkurrierenden Modelle sowie ein neueres Modell des Landes Thüringen mit Hilfe realer Daten durch. Auf Grundlage der Ergebnisse wollen die Länder dann eine Entscheidung fällen. Ein Gesetzgebungsverfahren wird für 2012 erwartet.
Haus & Grund Präsident Kornemann machte deutlich, dass für die Eigentümer die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform ein entscheidendes Kriterium ist. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Kommunen die Reform nutzten, um ihre Einnahmen auf Kosten der Eigentümer und Mieter zu steigern. hug



Mitglieder und solche, die es hoffenlich bald werden möchten.
