Die wichtigsten Änderungen beim Steuerrecht
Zum Jahreswechsel 2009/2010 hat es wieder zahlreiche Steueränderungen gegeben – manche davon wurden erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen beschlossen. Hier die wichtigsten allgemeinen Änderungen. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir dabei auf die Neuerungen rund um die private Immobilie.
Von Rechtsanwalt Stefan Walter
Erbschaft- und Schenkungsteuer erneut geändert: Die erst zum 1. Januar 2009 für nahe Verwandte wie z.B. Geschwister, Nichten und Neffen erhöhten Steuersätze bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wieder abgesenkt (wir berichteten ausführlich). Auch für die Erben von Unternehmen gelten abgemilderte Vorschriften. Erbfälle und Schenkungen, die im zurückliegenden Jahr 2009 erfolgt sind, unterliegen allerdings noch den damals gültigen deutlich höheren Steuersätzen.
Einspruchsmöglichkeit gegen höhere Grunderwerbsteuer: Die Tendenz einzelner Länder, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, geht weiter. Indes wird die Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer vor dem Hintergrund der steigenden Steuersätze und der 2006 erfolgten Abschaffung der Eigenheimzulage in Frage gestellt. Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen Az. II R 4/09 derzeit ein diesbezügliches Verfahren anhängig. Wer es darauf anlegt, kann sich bei noch offenen Steuerfestsetzungen darauf berufen und Einspruch gegen entsprechende Bescheide einlegen.
Änderungen beim Einkommensteuertarif: Nachdem der Eingangssteuersatz bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres rückwirkend von 15 auf 14 Prozent abgesenkt worden war, steigt ab dem 1. Januar 2010 zusätzlich der Grundfreibetrag an. Dieser wurde zum Jahreswechsel von 7.834 auf 8.004 Euro erhöht. Zusätzlich wurde der linear-progressive Steuertarif leicht „geglättet“, um die so genannte kalte Progression abzumildern. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent kommt ab 2010 bei einem Einkommen von 52.882 Euro zur Anwendung, die so genannte „Reichensteuer“ von 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.730 Euro (jeweils für Ledige).
Verbesserter steuerlicher Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung wurde spürbar verbessert. Seit dem 1. Januar 2010 können die eigenen Beiträge und die für Familienangehörige zu einem großen Teil als Sonderausgaben abgezogen werden.
Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Die Sofortabschreibung für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter ist jetzt wieder für solche Wirtschaftsgüter möglich, die nicht mehr als 410 Euro kosten. Seit 2008 betrug der Grenzwert lediglich 150 Euro.
Teilweise verlängerte Aufbewahrungsfristen: Steuerpflichtige, die Überschusseinkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung von mehr als 500.000 Euro jährlich erzielen, müssen in Zukunft alle relevanten Unterlagen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Außerdem müssen sie ab sofort jederzeit mit einem Besuch des Finanzamtes rechnen, denn auch Außenprüfungen bei Privaten sind seit dem vergangenen Sommer bei solch hohen Einkünften möglich.



Mitglieder und solche, die es hoffenlich bald werden möchten.
