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Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht

Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder überwachen die Durchführung des Zensus 2011, damit keine Daten an Dritte gelangen. Trotzdem ist es gut zu wissen, was gefragt werden darf und was tabu ist.


Nicht erlaubt:

  • Fragen nach den persönlichen Einkommensverhältnissen, dem Vermögen oder nach Unterstützungsleistungen sind tabu.
  • Es dürfen keine Wohnungsbegehungen durchgeführt werden. Keiner muss den Interviewer in die Wohnung lassen. Die Befragung kann sehr wohl auch im Flur stattfinden.
  • Eine Befragung von Familienmitgliedern, die nicht zum Haushalt gehören, ist nicht erlaubt.
  • Erkundigungen in der Nachbarschaft im Rahmen der Haushaltsbefragung sind ebenfalls nicht zulässig.


Freiwillig:

  • Die Antwort auf die Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltsbefragung ist freiwillig.

Erlaubt:

  • Sind minderjährige Kinder und volljährige Haushaltsmitglieder vorhanden, die selbst keine Auskunft geben können, darf stellvertretend auch ein anderes, auskunftspflichtiges Haushaltsmitglied antworten.
  • Fallen bei der Gebäude- und Wohnungszählung Eigentümer oder Verwalter aus, dürfen Bewohner zu den Gebäudemerkmalen befragt werden.

 

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